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Informationen zur Online-Streitschlichtung

Online-Streitschlichtung“ (OS-Plattform nach EU-VO)

Link zur Online-Streitschlichtung(splattform) der EU

Informationspflicht lt. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-VO)

Information zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt ab dem 15. Februar 2016 eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte „OS-Plattform“) bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.

Die OS-Plattform der EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind erreichbar über die E-Mail-Adresse: mail@auktionshaus-schlegel.de


Impressum

SCHLEGEL
Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH

Kurfürstendamm 200
D-10719 Berlin

Telefon: +49-030 88 70 99 62
Fax:  +49-030 88 70 99 63
E-Mail: mail@auktionshaus-schlegel.de
Internet: www.auktionshaus-schlegel.de

Geschäftsführer: Andreas Schlegel
Handeslregister Handelsregister HRB 10781 (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg)
USt-Id-Nr.: DE254751220
Steuer-Nr: 27/004/9972 ×
Auktionstermin: 25. November 2024
ab: 25. November 2024 13:00 CET

Auktionsbedingungen:

Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld in Höhe von 20% sowie 1,50 € pro gekauftem Los. Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie ggf. Importspesen werden den Käufern in Rechnung gestellt. Die anfallende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) wird nur für das Aufgeld und sämtliche sonstige ...mehr

× Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld in Höhe von 20% sowie 1,50 € pro gekauftem Los. Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie ggf. Importspesen werden den Käufern in Rechnung gestellt. Die anfallende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) wird nur für das Aufgeld und sämtliche sonstige Leistungen (Spesen) in Rechnung gestellt.

Los 1837

Mittellitauen

  • Michel

    4/11

Beschreibung

MITTELLITAUEN: 1920/22, gemischte Sammlung, überwiegend postfr./ungebr., etwas gest., in den Hauptnummern fast kpl., dabei Mi-Nr. 4/11 ungebr., teils sign. und alle folgenden Ausgaben ungebr./postfr., gez. und geschnitten, inkl. Portomarken, dazu umfangreicher Bestand an Probedrucken, Aufdruckfehlern, Doppeldrucken und sonstigen Druckzufälligkeiten, teils sign., auf div. Steckkarten, viel Material, hoher Katalogwert, saubere Qualität

Allgemeine Versteigerungsbedingungen

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Gebote ausschließlich maßgebend sind:
1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Sie erfolgt in Euro (€), ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer (Verkäufer) und dem Käufer (Höchstbieter) ein Kaufvertrag zustande. Der Versteigerer ist rechtlich gehalten, Käufer wie Einlieferer auf Verlangen den jeweils anderen Vertragspartner zu benennen. Zur Annahme von Schecks oder Wechseln ist der Versteigerer nicht verpflichtet. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Etwaige Scheck- oder Wechselspesen bzw. Bankspesen sind vom Käufer zu tragen. Eine Stundung des Kaufpreises findet grundsätzlich nicht statt, in Ausnahmefällen nur aufgrund besonderer Vereinbarung, die vor der Auktion getroffen sein muss.

2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen. Kommissionäre und andere Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner, wenn sie vor der Auktion Ihre Rechtsstellung und das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich offenlegen und ihre Bevollmächtigung auf Verlangen nachweisen. Die Übersendung der gekauften Lose geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers durch die Post. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Auktion auszuschließen.

3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat, unter Wahrung der Interessen des Einlieferers, das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen. Die (unverbindlichen) Steigerungssätze betragen: bis 50,- € = 2,- € / ab 50,- € = 5,- € / ab 100,- € = 10,- € / ab 500,- € = 20,- € / ab 1000,- € = 50,- € / ab 2000,- € = 100,- € / ab 5000,- € = 200,- € / ab 10000,- € = 500,- €. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten.
In Bezug auf das durch das Auktionshaus online angebotene Live-Bieten sind die Nutzungsmöglichkeiten für Teilnehmer der Online-Auktion von vornherein beschränkt auf die jeweils aktuelle technische Ausrüstung des Auktionshauses, die in unregelmäßigen Abständen erneuert wird. Die in technischer Hinsicht gemäß der Angebotsbeschreibung des Live-Bietens selbst sowie gemäß der vorliegenden Regelung ausgeschlossene Haftung des Auktionshauses betrifft insbesondere jegliche solche von einem Auktionsteilnehmer infolge einer technisch verursachten Störung oder Erschwerung des Live-Bietens erlittenen Nachteile, die auf fehlender oder verminderter Hardware-und/oder Softwarekompatibilität zwischen Auktionsteilnehmer und Auktionshaus beruhen.
Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 20% sowie 1,50 € je Los erhoben. Die auf das Aufgeld und sämtliche sonstige Leistungen (Spesen) anfallende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) sowie die ggf. zu entrichtende  Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis (aktuell 19%) wird gesondert in Rechnung gestellt. Sind Lose im Auktionskatalog mit einem Kreuz (x) an der Losnummer gekennzeichnet, so fällt zusätzlich zu der Umsatzsteuer auf das Aufgeld auch  Umsatzsteuer i.H.v. derzeit 19% auf den Zuschlagspreis an. Die Umsatzsteuer kann bei Versand durch den Versteigerer ins Ausland entfallen, sofern die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine umsatzsteuerbefreite Lieferung in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist nur möglich, wenn der Einlieferer und der Käufer Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sind und die jeweiligen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vorliegen. Sind Lose mit einem Kreis (o) gekennzeichnet, so fallen Importspesen (derzeit 7%; nicht abzugsfähig) auf den Zuschlagspreis an, wenn die Käufer in der Europäischen Union ansässig sind. Nicht berechnet werden diese Importspesen Käufern außerhalb der Europäischen Union, sofern der Export der Ware nachgewiesen wird.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme, mit seiner Erteilung geht die Gefahr auf den Käufer über, das Eigentum aber erst nach voller Bezahlung. Die Auktionsrechnung ist bei Saalbietern sofort, bei auswärtigen Bietern mit Zustellung fällig. Nicht persönlich bekannte Käufer erhalten eine Vorausrechnung. Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, wobei der Versteigerer das Recht hat, auch einen höheren Zinssatz geltend zu machen, soweit er diesen nachweist, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Zinssatz nach. Im Fall der Nichtabnahme der Ware oder im Fall des  Zahlungsverzuges des Käufers kann der Versteigerer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen; verlangt der Versteigerer Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 25 % der Zuschlagssumme als Ausgleich für entgangene Einlieferungs- und Käuferprovision sowie weiterer Aufwendungen, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Das Recht des Versteigerers einen höheren Schaden geltend zu machen bleibt hiervon unberührt. Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Aushändigung bzw. Zustellung der Lose. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand und mit der Originalloskarte zurückgegeben werden. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer des BPP oder anderer, zuvor mit dem Versteigerer zu vereinbarender Prüforganisationen oder Prüfer gilt nicht als Veränderung des Originalzustandes. In besonders gelagerten Fällen kann bei vorheriger Absprache der Versteigerer die Reklamationsfrist verlängern. Dies berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht. Im Falle einer berechtigten Reklamation erhält der Käufer gegen Rückgabe des betreffenden Loses den vollen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Durch Gebot auf falsche Los-Nummern zugeschlagene Lose können nicht reklamiert werden.

5. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Lose sind unter Aufwendung größter Gewissenhaftigkeit beschrieben, jedoch stellt die Losbeschrei bung keine Garantie oder Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit dar. Der Versteigerer haftet für Mängel der Verstei ge rungs gegenstände nicht, verpflichtet sich aber, rechtzeitige Mängel rügen an den Einlieferer weiterzuleiten. Saalbieter kaufen grundsätzlich "wie besichtigt". Weichen Katalogbeschreibungen von der Abbildung des Loses ab, ist im Zweifel die Katalogbeschreibung verbindlich. Allerdings ist es Sache des Käufers, bei etwaigen Abweichungen der Katalogbeschreibung von der Katalogabbildung oder dem bei der Vorbesichtigung wahrgenommenen Zustand z.B. durch entsprechende Nachfrage beim Versteigerer aufzuklären. Fehler von Auktionslosen, die sich aus der Katalogabbildung ergeben (z.B. Abstempelungen, Ränder, Zähnungen usw.) sind vertragsgemäß, stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Reklamation. Sammlungen, Sammellose oder Restlose sowie mit Untergebot zugeschlagene Lose können nicht bean standet werden. Wenn ein Einzellos mehr als 3 Marken enthält, ist eine Zurückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt. Prüfkosten für Nachprüfungen seitens des Käufers werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus un erlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

6. Kaufpreise sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen. Bei nicht bar bezahlten Auktionskäufen hat der Käufer kein Verfügungsrecht, insbesondere auf Weiterveräußerung / Weitergabe der Sachen, sondern erst nach vollständiger Begleichung der Auktionsrechnung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Auktionsware, die nicht oder nur zum Teil bezahlt wurde bzw. bei Nichteinhaltung etwa gewährter Stundungstermine, im Originalzustand mit Originalloskarte zurückzufordern. Wird die Abnahme von Losen ohne rechtlichen Grund verweigert, werden die Marken auf Kosten des Käufers freihändig verkauft oder noch einmal versteigert. In beiden Fällen haftet der Käufer dem Versteigerer für den entgangenen Gewinn bzw. dem Einlieferer für einen evtl. Mindererlös. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.

7. Schriftliche Gebote werden gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt. Gebote wie ‘bestens’, ‘auf jeden Fall’ haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Zuschläge erfolgen nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen. Bei ‘Höchstgebot’, ‘bestens’, ‘unbedingt’ usw. wird bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgeboten. Bei Gebotslosen ist das Mindestgebot 10,- €. Dieses wird bis 100,- € nach dem jeweiligen Höchstgebot, ab 100,- € interessewahrend nach den Steigerungsstufen zugeschlagen.

8. Ansichtssendungen können auf Wunsch sofort nach Erhalt des Kataloges auf Rechnung und Gefahr des Empfängers angefordert werden, wenn dieser die rechtzeitige Rücksendung innerhalb von 24 Stunden zusichert. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet der Empfänger der Ansichtssendung zum vollen Zuschlagspreis. Lose mit postfrischen Marken und Sammlungen bzw. Großlose werden nicht zur Ansicht versandt. Dem Versteigerer unbekannte Kunden werden um Benennung überprüfbarer Referenzen gebeten. Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt. Diese gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion mit Auktionsware abgeschlossen werden.

9. Eventuelle Gewährleistungsansprüche sowie sonstige Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens ein Jahr nach der Auktion.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Berlin. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechtes finden keine Anwendung. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.

Schlegel Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH, 10719 Berlin
Stand: 09/2019 ×

Auktion Verkauft

Zuschlag (ohne Gewähr)

500.00 EUR

Ende der Gebotsabgabe:

Montag 25.11.2024, 11:00 CET

Aktuelle Uhrzeit (MET): 09.12.2024 - 05:56