Schlegel Auktionshaus - Sonderauktion Sammlung "W.J."
9. Mai 2025
Der 8. Mai 1945 ist das bedeutendste Datum des 20. Jahrhunderts. An diesem Tage begann die Welt, sich zu verändern. Das „GROSSDEUTSCHE REICH“ hatte kapituliert.
Die Ära 3. Reich war in Schutt und Asche versunken. Die Waffen schwiegen in Europa. Der II. Weltkrieg war beendet. 60 Millionen Tote waren der Preis.
Dieser denkwürdige Tag jährt sich am 8. Mai 2025 zum 80. Mal. Mit diesem Datum erinnern wir auf besondere Art an die dunkelsten 12 Jahre der deutschen Geschichte, ebenso wie die deutsche Hauptstadt Berlin, die diesen Tag zu einem gesetzlichen Feiertag erklärt hat. Wir haben daher den 9. Mai 2025 wir für eine Sonderauktion gewählt.
Mit diesem Angebot bietet sich die Gelegenheit, unbekannte Details einer internationalen Öffentlichkeit zu präsentieren.
Historikern bieten sich damit neue Studienmöglichkeiten zur Geschichte der Jahre 1933 – 1945. Das im Katalog gezeigte Material bietet Geschichtsforschern zusätzlich umfassende Möglichkeiten. Viele Darstellungen auf den Objekten lassen Dinge der „Hitler-Ära“ nicht in Vergessenheit geraten.
Dieser Auktionskatalog entspricht daher einem Geschichtsbuch, das einmalig ist. Aus philatelistischer Sicht werden Schlaglichter auf Dinge geworfen, in der die deutsche Geschichte von 1933-1945 im Vordergrund steht. Über die Herkunft der angebotenen Stücke informiert ausführlich Band 1 der Dokumentation „Thema 3. Reich“.
Das Auktionshaus Schlegel, Berlin, versteigert am 9. Mai den historisch bedeutendsten Bestand von
Entwürfen, Essays und Probedrucken für die Markenbilder, die deutsche Künstler im 3. Reich geschaffen
haben. Inhalt der Auktion sind 288 verschiedene Angebote. Das Prädikat EINMALIG gilt für dieses Objekt.
Zu einer Auktion, wie es sie noch nie gegeben hat, gehört eine Einführung, die mit der Materie vertraut macht.
Wir versteigern 288 Pretiosen der deutschen Philatelie, für die es keine Katalognummern gibt, weil es sie nicht geben kann. Bevor die Drucker mit der Produktion beginnen können, sind Künstler tätig, um die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Graphiker, Designer, Maler, Fotografen, Papier- und Farbexperten, Stahlstecher und Kunstdrucker sind in dem Bereich, der „Vorproduktion“ genannt wird, tätig.
Von ersten Motiv-Entwürfen der Künstler über Reinzeichnungen und Foto-Essays bis hin zu den Probedrucken ist es weiter Weg. Dem Briefmarkensammler bleiben die Tätigkeiten aus diesem Zeitraum verschlossen. Eine Katalognummer bekommt viel später des „Endprodukt“. Das ist die Briefmarke, nachdem sie am Postschalter verkauft wurde.
Der Inhalt dieser Auktion sind die einzigartigen Pretiosen aus dem Arbeitsbereich der Vorproduktion – ein allgemein unbekannter Bereich, der begeisterte Interessenten findet.
Für Spezialsammler ist längst erkannt worden, dass Pretiosen aus der Vorproduktion für jede Spezialsammlung eine ganz entscheidende Bereicherung sind.
Die beiden Bände „Thema 3. Reich“ bieten erstmalig veröffentlichtes Wissen über Künstler und Hintergründe und über die Briefmarkengestaltung im 3. Reich.
Erklärende Worte zur Sonderauktion am 9. Mai 2025:
Dass es zu dieser Auktion kommen konnte, begann unmittelbar nach dem II. Weltkrieg in Wien. Wer sich über die Umstände ausführlich informieren möchte, hat die Möglichkeit dazu im Band 1 der Dokumentation „Thema 3. Reich“.
Hier die kurze Feststellung:
Der erste Eigentümer des Bestandes – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – war der Wiener
Verleger Emanuel Fiscus. Durch seine Verbindungen zur sowjetischen Besatzungsmacht gelangte Fiscus in den Besitz.
Der gesamte Bestand Technik und Druckerzeugnisse aus der Staatsdruckerei Wien galt nach der Eroberung als Kriegsbeute.
Zur Beachtung:
Die Versteigerung erfolgt in der gleichen Reihenfolge wie in den Bänden „Thema 3. Reich“. Die deutschen und englischen Beschreibungen entsprechen weitgehend denen in den beiden Bänden. Zum Teil wurde die Beschreibungen noch ausführlicher gestaltet.
Sonderinformation
Registration:
Zeitpunkt der Live-auktion : 9. Mai 2025 10:00 CEST
Kurzbedingungen
Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld in Höhe von 20% sowie 1,50 € pro gekauftem Los. Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie ggf. Importspesen werden den Käufern in Rechnung gestellt. Die anfallende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) wird nur für das Aufgeld und sämtliche sonstige Leistungen (Spesen) in Rechnung gestellt.
Geschäftsbedingungen für diese Auktion
Allgemeine Versteigerungsbedingungen
die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Gebote ausschließlich maßgebend sind:1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Sie erfolgt in Euro (€), ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer (Verkäufer) und dem Käufer (Höchstbieter) ein Kaufvertrag zustande. Der Versteigerer ist rechtlich gehalten, Käufer wie Einlieferer auf Verlangen den jeweils anderen Vertragspartner zu benennen. Zur Annahme von Schecks oder Wechseln ist der Versteigerer nicht verpflichtet. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Etwaige Scheck- oder Wechselspesen bzw. Bankspesen sind vom Käufer zu tragen. Eine Stundung des Kaufpreises findet grundsätzlich nicht statt, in Ausnahmefällen nur aufgrund besonderer Vereinbarung, die vor der Auktion getroffen sein muss.
2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen. Kommissionäre und andere Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner, wenn sie vor der Auktion Ihre Rechtsstellung und das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich offenlegen und ihre Bevollmächtigung auf Verlangen nachweisen. Die Übersendung der gekauften Lose geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers durch die Post. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Auktion auszuschließen.
3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat, unter Wahrung der Interessen des Einlieferers, das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen. Die (unverbindlichen) Steigerungssätze betragen: bis 50,- € = 2,- € / ab 50,- € = 5,- € / ab 100,- € = 10,- € / ab 500,- € = 20,- € / ab 1000,- € = 50,- € / ab 2000,- € = 100,- € / ab 5000,- € = 200,- € / ab 10000,- € = 500,- €. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten.
In Bezug auf das durch das Auktionshaus online angebotene Live-Bieten sind die Nutzungsmöglichkeiten für Teilnehmer der Online-Auktion von vornherein beschränkt auf die jeweils aktuelle technische Ausrüstung des Auktionshauses, die in unregelmäßigen Abständen erneuert wird. Die in technischer Hinsicht gemäß der Angebotsbeschreibung des Live-Bietens selbst sowie gemäß der vorliegenden Regelung ausgeschlossene Haftung des Auktionshauses betrifft insbesondere jegliche solche von einem Auktionsteilnehmer infolge einer technisch verursachten Störung oder Erschwerung des Live-Bietens erlittenen Nachteile, die auf fehlender oder verminderter Hardware-und/oder Softwarekompatibilität zwischen Auktionsteilnehmer und Auktionshaus beruhen.
Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 20% sowie 1,50 € je Los erhoben. Die auf das Aufgeld und sämtliche sonstige Leistungen (Spesen) anfallende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) sowie die ggf. zu entrichtende Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis (aktuell 19%) wird gesondert in Rechnung gestellt. Sind Lose im Auktionskatalog mit einem Kreuz (x) an der Losnummer gekennzeichnet, so fällt zusätzlich zu der Umsatzsteuer auf das Aufgeld auch Umsatzsteuer i.H.v. derzeit 19% auf den Zuschlagspreis an. Die Umsatzsteuer kann bei Versand durch den Versteigerer ins Ausland entfallen, sofern die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine umsatzsteuerbefreite Lieferung in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist nur möglich, wenn der Einlieferer und der Käufer Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sind und die jeweiligen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vorliegen. Sind Lose mit einem Kreis (o) gekennzeichnet, so fallen Importspesen (derzeit 7%; nicht abzugsfähig) auf den Zuschlagspreis an, wenn die Käufer in der Europäischen Union ansässig sind. Nicht berechnet werden diese Importspesen Käufern außerhalb der Europäischen Union, sofern der Export der Ware nachgewiesen wird.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme, mit seiner Erteilung geht die Gefahr auf den Käufer über, das Eigentum aber erst nach voller Bezahlung. Die Auktionsrechnung ist bei Saalbietern sofort, bei auswärtigen Bietern mit Zustellung fällig. Nicht persönlich bekannte Käufer erhalten eine Vorausrechnung. Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, wobei der Versteigerer das Recht hat, auch einen höheren Zinssatz geltend zu machen, soweit er diesen nachweist, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Zinssatz nach. Im Fall der Nichtabnahme der Ware oder im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers kann der Versteigerer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen; verlangt der Versteigerer Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 25 % der Zuschlagssumme als Ausgleich für entgangene Einlieferungs- und Käuferprovision sowie weiterer Aufwendungen, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Das Recht des Versteigerers einen höheren Schaden geltend zu machen bleibt hiervon unberührt. Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Aushändigung bzw. Zustellung der Lose. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand und mit der Originalloskarte zurückgegeben werden. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer des BPP oder anderer, zuvor mit dem Versteigerer zu vereinbarender Prüforganisationen oder Prüfer gilt nicht als Veränderung des Originalzustandes. In besonders gelagerten Fällen kann bei vorheriger Absprache der Versteigerer die Reklamationsfrist verlängern. Dies berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht. Im Falle einer berechtigten Reklamation erhält der Käufer gegen Rückgabe des betreffenden Loses den vollen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Durch Gebot auf falsche Los-Nummern zugeschlagene Lose können nicht reklamiert werden.
5. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Lose sind unter Aufwendung größter Gewissenhaftigkeit beschrieben, jedoch stellt die Losbeschrei bung keine Garantie oder Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit dar. Der Versteigerer haftet für Mängel der Verstei ge rungs gegenstände nicht, verpflichtet sich aber, rechtzeitige Mängel rügen an den Einlieferer weiterzuleiten. Saalbieter kaufen grundsätzlich "wie besichtigt". Weichen Katalogbeschreibungen von der Abbildung des Loses ab, ist im Zweifel die Katalogbeschreibung verbindlich. Allerdings ist es Sache des Käufers, bei etwaigen Abweichungen der Katalogbeschreibung von der Katalogabbildung oder dem bei der Vorbesichtigung wahrgenommenen Zustand z.B. durch entsprechende Nachfrage beim Versteigerer aufzuklären. Fehler von Auktionslosen, die sich aus der Katalogabbildung ergeben (z.B. Abstempelungen, Ränder, Zähnungen usw.) sind vertragsgemäß, stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Reklamation. Sammlungen, Sammellose oder Restlose sowie mit Untergebot zugeschlagene Lose können nicht bean standet werden. Wenn ein Einzellos mehr als 3 Marken enthält, ist eine Zurückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt. Prüfkosten für Nachprüfungen seitens des Käufers werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus un erlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
6. Kaufpreise sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen. Bei nicht bar bezahlten Auktionskäufen hat der Käufer kein Verfügungsrecht, insbesondere auf Weiterveräußerung / Weitergabe der Sachen, sondern erst nach vollständiger Begleichung der Auktionsrechnung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Auktionsware, die nicht oder nur zum Teil bezahlt wurde bzw. bei Nichteinhaltung etwa gewährter Stundungstermine, im Originalzustand mit Originalloskarte zurückzufordern. Wird die Abnahme von Losen ohne rechtlichen Grund verweigert, werden die Marken auf Kosten des Käufers freihändig verkauft oder noch einmal versteigert. In beiden Fällen haftet der Käufer dem Versteigerer für den entgangenen Gewinn bzw. dem Einlieferer für einen evtl. Mindererlös. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.
7. Schriftliche Gebote werden gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt. Gebote wie ‘bestens’, ‘auf jeden Fall’ haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Zuschläge erfolgen nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen. Bei ‘Höchstgebot’, ‘bestens’, ‘unbedingt’ usw. wird bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgeboten. Bei Gebotslosen ist das Mindestgebot 10,- €. Dieses wird bis 100,- € nach dem jeweiligen Höchstgebot, ab 100,- € interessewahrend nach den Steigerungsstufen zugeschlagen.
8. Ansichtssendungen können auf Wunsch sofort nach Erhalt des Kataloges auf Rechnung und Gefahr des Empfängers angefordert werden, wenn dieser die rechtzeitige Rücksendung innerhalb von 24 Stunden zusichert. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet der Empfänger der Ansichtssendung zum vollen Zuschlagspreis. Lose mit postfrischen Marken und Sammlungen bzw. Großlose werden nicht zur Ansicht versandt. Dem Versteigerer unbekannte Kunden werden um Benennung überprüfbarer Referenzen gebeten. Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt. Diese gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion mit Auktionsware abgeschlossen werden.
9. Eventuelle Gewährleistungsansprüche sowie sonstige Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens ein Jahr nach der Auktion.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Berlin. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechtes finden keine Anwendung. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
Schlegel Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH, 10719 Berlin
Stand: 09/2019
Schlegel Auktionshaus - Sonderauktion Sammlung "W.J."
9. Mai 2025 10:00 CESTFreitag 09.05.2025
Los von | Los bis | Anfangszeit CEST |
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