14. Schlegel Auktionshaus Auktion

4. - 5. April 2014

die 14. Auktion des Auktionshauses Schlegel am 4. und 5. April 2014 bietet wie gewohnt ein reichhaltiges Angebot aus fast allen Sammelgebieten. Neben der Vielfalt sind es jedoch die Besonderheiten, die den geneigten Sammler und Investor bewegen. „Selten und hochwertig“ trifft wohl auf alle drei attraktiven Sonderteile der kommenden Schlegel-Auktion zu.

Zu Beginn des Sammlungsteils (Lose 300-457) finden Sie die unberührten Baden- und Übersee-Vergleichssammlungen aus dem Bestand des Briefmarkenprüfers Georg Richter (1874-1960): Seine alten Arbeitsgrundlagen, mithin auch die angebotenen Vergleichssammlungen stellen in der vorliegenden Form und Zusammenstellung ein sehr reizvolles Angebot dar. Die Vergleichssammlung „Baden“ fand schon zu Lebzeiten mehrmals Erwähnung in der Presse und besticht durch weit über 1000 verschiedene echte Baden-Stempel von Achern - Zell. Der Bereich Übersee ist geprägt durch seine zeitliche (ca. 1843-1940) und inhaltliche Vielfalt. Angefangen bei den „Americas“ reicht das philatelistische Material über Australien, Afrika bis hin zu Asien. Eigen ist beiden Sammlungen – gerade im Vergleich zu sonstigen Vergleichssammlungen – die hohe Anzahl an Originalen, die zudem meist getrennt von den Fälschungen archiviert wurden.

Der ungewöhnliche Posten "Desinfektionspost 1831-1865" (Lose 2143-2241),der erstmals auf einer Auktion angeboten wird, schlummerte seit Generationen im Familienbesitz und imponiert mit hochinteressanten Briefen, Raritäten und bisher völlig Unbekanntem (u.a. von Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Serbien, Rumänien, Österreich, dem Osmanischen Reich und Ungarn).

Freuen Sie sich weiterhin auf unseren Sonderkatalog LUXEMBURG1852-1880 (Lose 1-275): Die ästhetisch anspruchsvolle ehemaligeAusstellungssammlung deckt die ersten 30 Jahre Briefmarkenemissionen des Großherzogtums ab. Zu der ERSTEN AUSGABE Wilhelm III. mit diversen Auflagen in verschiedenen Farben, Einheiten und superben Einheiten auf Briefen gesellt sich die STAATSWAPPENAUSGABE mit ungezähnten, durchstochenen und gezähnten Ausgaben. Präsentiert werden Frankaturen und seltene Mischfrankaturen, Bundesfestung Luxemburg, ungebrauchte Marken mit Originalgummi, Essais/Probedrucke sowie Abstempelungen. Die Sammlung wird in 275 Einzellosen angeboten.

Bei den Einzellosen besticht der „Gelbe Merkur“ (Zeitungsmarkenausgabe 1851; 6 Kreuzer, gelb Type Ib). Diese Marke(Los 3004) aus der weltberühmten Ferrari-Sammlung stellt eines von wenigen bekannten Stücken dar und ist in der klassischen Österreich-Philatelie wohlbekannt.Neben diesen Höhepunktendürften Interessenten aus allen Bereichen in unserer vielfältigen Auswahl fündig werden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer 14. Auktion. Überzeugen Sie sich persönlich von unserem philatelistischen Angebot und bieten Sie mit!

Sonderinformation

Kurzbedingungen

Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld in Höhe von 19% sowie 1,50 € pro gekauftem Los. Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie ggf. Importspesen werden den Käufern in Rechnung gestellt. Die anfallende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) wird nur für das Aufgeld und sämtliche sonstige Leistungen (Spesen) in Rechnung gestellt.

Geschäftsbedingungen für diese Auktion

Allgemeine Versteigerungsbedingungen

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Gebote ausschließlich maßgebend sind:
1. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Sie erfolgt in Euro (€), ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung gegen sofortige Bezahlung. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer (Verkäufer) und dem Käufer (Höchstbieter) ein Kaufvertrag zustande. Der Versteigerer ist rechtlich gehalten, Käufer wie Einlieferer auf Verlangen den jeweils anderen Vertragspartner zu benennen. Zur Annahme von Schecks oder Wechseln ist der Versteigerer nicht verpflichtet. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Etwaige Scheck- oder Wechselspesen bzw. Bankspesen sind vom Käufer zu tragen. Eine Stundung des Kaufpreises findet grundsätzlich nicht statt, in Ausnahmefällen nur aufgrund besonderer Vereinbarung, die vor der Auktion getroffen sein muss.

2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen. Kommissionäre und andere Personen, die für Dritte bieten, haften neben dem Dritten als Selbstschuldner, wenn sie vor der Auktion Ihre Rechtsstellung und das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich offenlegen und ihre Bevollmächtigung auf Verlangen nachweisen. Die Übersendung der gekauften Lose geschieht auf Kosten und Gefahr des Empfängers durch die Post. Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Auktion auszuschließen.

3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat, unter Wahrung der Interessen des Einlieferers, das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen. Die (unverbindlichen) Steigerungssätze betragen: bis 50,- € = 2,- € / ab 50,- € = 5,- € / ab 100,- € = 10,- € / ab 500,- € = 20,- € / ab 1000,- € = 50,- € / ab 2000,- € = 100,- € / ab 5000,- € = 200,- € / ab 10000,- € = 500,- €. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges. Bei Missverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten.
In Bezug auf das durch das Auktionshaus online angebotene Live-Bieten sind die Nutzungsmöglichkeiten für Teilnehmer der Online-Auktion von vornherein beschränkt auf die jeweils aktuelle technische Ausrüstung des Auktionshauses, die in unregelmäßigen Abständen erneuert wird. Die in technischer Hinsicht gemäß der Angebotsbeschreibung des Live-Bietens selbst sowie gemäß der vorliegenden Regelung ausgeschlossene Haftung des Auktionshauses betrifft insbesondere jegliche solche von einem Auktionsteilnehmer infolge einer technisch verursachten Störung oder Erschwerung des Live-Bietens erlittenen Nachteile, die auf fehlender oder verminderter Hardware-und/oder Softwarekompatibilität zwischen Auktionsteilnehmer und Auktionshaus beruhen.
Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 20% sowie 1,50 € je Los erhoben. Die auf das Aufgeld und sämtliche sonstige Leistungen (Spesen) anfallende Mehrwertsteuer (aktuell 19%) sowie die ggf. zu entrichtende  Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis (aktuell 19%) wird gesondert in Rechnung gestellt. Sind Lose im Auktionskatalog mit einem Kreuz (x) an der Losnummer gekennzeichnet, so fällt zusätzlich zu der Umsatzsteuer auf das Aufgeld auch  Umsatzsteuer i.H.v. derzeit 19% auf den Zuschlagspreis an. Die Umsatzsteuer kann bei Versand durch den Versteigerer ins Ausland entfallen, sofern die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine umsatzsteuerbefreite Lieferung in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist nur möglich, wenn der Einlieferer und der Käufer Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sind und die jeweiligen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vorliegen. Sind Lose mit einem Kreis (o) gekennzeichnet, so fallen Importspesen (derzeit 7%; nicht abzugsfähig) auf den Zuschlagspreis an, wenn die Käufer in der Europäischen Union ansässig sind. Nicht berechnet werden diese Importspesen Käufern außerhalb der Europäischen Union, sofern der Export der Ware nachgewiesen wird.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme, mit seiner Erteilung geht die Gefahr auf den Käufer über, das Eigentum aber erst nach voller Bezahlung. Die Auktionsrechnung ist bei Saalbietern sofort, bei auswärtigen Bietern mit Zustellung fällig. Nicht persönlich bekannte Käufer erhalten eine Vorausrechnung. Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, wobei der Versteigerer das Recht hat, auch einen höheren Zinssatz geltend zu machen, soweit er diesen nachweist, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Zinssatz nach. Im Fall der Nichtabnahme der Ware oder im Fall des  Zahlungsverzuges des Käufers kann der Versteigerer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen; verlangt der Versteigerer Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 25 % der Zuschlagssumme als Ausgleich für entgangene Einlieferungs- und Käuferprovision sowie weiterer Aufwendungen, es sei denn der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Das Recht des Versteigerers einen höheren Schaden geltend zu machen bleibt hiervon unberührt. Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Aushändigung bzw. Zustellung der Lose. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand und mit der Originalloskarte zurückgegeben werden. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer des BPP oder anderer, zuvor mit dem Versteigerer zu vereinbarender Prüforganisationen oder Prüfer gilt nicht als Veränderung des Originalzustandes. In besonders gelagerten Fällen kann bei vorheriger Absprache der Versteigerer die Reklamationsfrist verlängern. Dies berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht. Im Falle einer berechtigten Reklamation erhält der Käufer gegen Rückgabe des betreffenden Loses den vollen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Durch Gebot auf falsche Los-Nummern zugeschlagene Lose können nicht reklamiert werden.

5. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Lose sind unter Aufwendung größter Gewissenhaftigkeit beschrieben, jedoch stellt die Losbeschrei bung keine Garantie oder Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit dar. Der Versteigerer haftet für Mängel der Verstei ge rungs gegenstände nicht, verpflichtet sich aber, rechtzeitige Mängel rügen an den Einlieferer weiterzuleiten. Saalbieter kaufen grundsätzlich "wie besichtigt". Weichen Katalogbeschreibungen von der Abbildung des Loses ab, ist im Zweifel die Katalogbeschreibung verbindlich. Allerdings ist es Sache des Käufers, bei etwaigen Abweichungen der Katalogbeschreibung von der Katalogabbildung oder dem bei der Vorbesichtigung wahrgenommenen Zustand z.B. durch entsprechende Nachfrage beim Versteigerer aufzuklären. Fehler von Auktionslosen, die sich aus der Katalogabbildung ergeben (z.B. Abstempelungen, Ränder, Zähnungen usw.) sind vertragsgemäß, stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Reklamation. Sammlungen, Sammellose oder Restlose sowie mit Untergebot zugeschlagene Lose können nicht bean standet werden. Wenn ein Einzellos mehr als 3 Marken enthält, ist eine Zurückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt. Prüfkosten für Nachprüfungen seitens des Käufers werden nicht erstattet. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus un erlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

6. Kaufpreise sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen. Bei nicht bar bezahlten Auktionskäufen hat der Käufer kein Verfügungsrecht, insbesondere auf Weiterveräußerung / Weitergabe der Sachen, sondern erst nach vollständiger Begleichung der Auktionsrechnung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Auktionsware, die nicht oder nur zum Teil bezahlt wurde bzw. bei Nichteinhaltung etwa gewährter Stundungstermine, im Originalzustand mit Originalloskarte zurückzufordern. Wird die Abnahme von Losen ohne rechtlichen Grund verweigert, werden die Marken auf Kosten des Käufers freihändig verkauft oder noch einmal versteigert. In beiden Fällen haftet der Käufer dem Versteigerer für den entgangenen Gewinn bzw. dem Einlieferer für einen evtl. Mindererlös. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.

7. Schriftliche Gebote werden gewissenhaft und interessewahrend ausgeführt. Gebote wie ‘bestens’, ‘auf jeden Fall’ haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Zuschläge erfolgen nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen. Bei ‘Höchstgebot’, ‘bestens’, ‘unbedingt’ usw. wird bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgeboten. Bei Gebotslosen ist das Mindestgebot 10,- €. Dieses wird bis 100,- € nach dem jeweiligen Höchstgebot, ab 100,- € interessewahrend nach den Steigerungsstufen zugeschlagen.

8. Ansichtssendungen können auf Wunsch sofort nach Erhalt des Kataloges auf Rechnung und Gefahr des Empfängers angefordert werden, wenn dieser die rechtzeitige Rücksendung innerhalb von 24 Stunden zusichert. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet der Empfänger der Ansichtssendung zum vollen Zuschlagspreis. Lose mit postfrischen Marken und Sammlungen bzw. Großlose werden nicht zur Ansicht versandt. Dem Versteigerer unbekannte Kunden werden um Benennung überprüfbarer Referenzen gebeten. Durch die Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt. Diese gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion mit Auktionsware abgeschlossen werden.

9. Eventuelle Gewährleistungsansprüche sowie sonstige Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer und gegen den Versteigerer erlöschen spätestens ein Jahr nach der Auktion.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Berlin. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechtes finden keine Anwendung. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.

Schlegel Berliner Auktionshaus für Philatelie GmbH, 10719 Berlin
Stand: 09/2019

Zeitplan

Versteigerungsablauf

Freitag, den 4. April 2014 ab 10.00 Uhr: Lose 1 – 275 (Sonderkatalog Luxemburg)
ab 11.00 Uhr: Lose 300 – 2142 (Sammlungen)
ab 16.00 Uhr: Lose 2143 – 4005 (Einzellose)

Samstag, den 5. April 2014 ab 9.00 Uhr: Lose 4006 – 7004 (Einzellose)
ab 15.00 Uhr: Lose 7005 – 10957 (Einzellose)

Ergebnisse